Rechtsprechung
LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die umsatzbezogen vergütet werden, an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden und bezüglich der Gestaltung der von ihnen zu erbringenden Dienstleistungen (Akquisition von Anzeigen) frei sind.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die umsatzbezogen vergütet werden, an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden und bezüglich der Gestaltung der vo... n ihnen zu erbringenden Dienstleistungen (Akquisition von Anzeigen) frei sind. §§ 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG, 84 HGB
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die umsatzbezogen vergütet werden, an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden und bezüglich der Gestaltung der von ihnen zu erbringenden Dienstleistungen (Akquisition von Anzeigen) frei sind. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für umsatzbezogen vergütete Medienberater
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Medienberater -, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, umsatzbezogene Vergütung, Arbeitszeit, Anzeigenvertreter, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, unechter Hauptvertreter
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 30.10.2002 - 3 Ca 881/02
- LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Ebenso wenig wird die Selbständigkeit des Klägers dadurch in Frage gestellt, dass er an Weisungen und Richtlinien seiner Auftraggeber gebunden war (BAG vom 05.12.1999 - 5 AZR 169/99 - AP Nr. 12 zu § 84 HGB). - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)
Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Gegen die Selbständigkeit des Klägers spricht nicht, dass der Kläger offenbar keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhielt und die Mitglieder seiner Vertriebsgruppe unmittelbar mit dem Beklagten abrechneten (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP Nr. 9 zu § 84 HGB) Gemäß § 84 Abs. 4 HGB sind die Vorschriften des 7. Abschnitts des HGB auch dann anzuwenden, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise organisierten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. - BAG, 15.07.1961 - 5 AZR 472/60
Versicherungsvertreter - Arbeitnehmer - Handelsvertreter - Klage auf …
Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Es kommt nicht darauf an, ob der Handelsvertreter, wenn er kein Einfirmenvertreter ist, noch als arbeitnehmerähnliche Person angesehen werden kann (…Germelmann/-Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., Rdnr. 28 zu § 5;… GK-ArbGG/Wenzel, Stand Febr. 2002, Rdnr. 162 zu § 5; BAG vom 15.07.1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB).